Die Art und der Umfang Ihrer Behandlungen hängen von

  • Ihrem allgemeinen Gesundheitszustand,
  • Ihren aktuellen oder chronischen Beschwerden und
  • Ihrer Bereitschaft zur Mitarbeit

ab. Beim ersten Termin werde ich die Art und Weise der Behandlung mit Ihnen besprechen. Eine Diagnose sowie ein Therapie- und Kostenplan können frühestens nach dem Erstgespräch erstellt werden.

Im Normalfall werden die Leistungen, die durch einen Behandlung in meiner Praxis entstehen, regulär nicht von den Krankenkassen erstattet, so dass Sie die Kosten privat tragen müssen.

Honorar

Die Höhe meines Honorars ist abhängig vom Zeitaufwand und der Behandlungsart, d.h. € 70,00 - € 80,00 pro 60 Minuten. Gegebenenfalls können noch Materialkosten hinzukommen.
Es gilt ein Honorar von € 40,00 für die ersten 30 Minuten (Mindestsatz).
Bitte beachten Sie, dass das Behandlungshonorar direkt und in bar gegen Quittung abgerechnet wird.

Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen

Bei privaten Kankenkassen oder privaten Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen ist eine teilweise oder auch vollständige Erstattung der Kosten möglich. Ich rate aber, sich vorab bzgl. Leistungszusagen genau zu erkundigen, um Missverständnissen vorzubeugen.

Sie erhalten von mir eine Honorarabrechnung, die sofort zahlbar ist, unabhängig von der Erstattungshöhe und des Erstattungszeitpunktes durch Ihre Krankenversicherung. Meine Leistungen rechne ich ab nach den Regelhöchstsätzen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GeBüH von 1985).